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LUFTFRACHT NACH MAß

Technische Details über die Flugzeuge mit denen wir für Sie transportieren lassen.
AIRBUS A300-600ST Beluga von EADS, Niederlande

  • Türhöhe 163 cm
  • Eigengewicht 86.500 kg
  • Höchstzulässiges Gesamtgewicht 155.000 kg
  • Frachtraumvolumen 1231,4 m³

Boeing 747-400 (ER) F von Boeing Commercial Airplanes, USA

  • Türhöhe 163 cm
  • Eigengewicht 289.175 kg
  • Höchstzulässiges Gesamtgewicht 412.775 kg
  • Frachtraumvolumen 779,00 m³

Boeing 747-8F von Boeing Commercial Airplanes, USA

  • Türhöhe 163 cm
  • Eigengewicht 295.456 kg
  • Höchstzulässiges Gesamtgewicht 435.456 kg
  • Frachtraumvolumen 858,30 m³

Boeing 727 von Boeing Commercial Airplanes, USA

  • Türhöhe 111 cm
  • Eigengewicht 295.456 kg
  • Höchstzulässiges Gesamtgewicht 435.456 kg
  • Frachtraumvolumen 858,30 m³

Boeing 737 von Boeing Commercial Airplanes, USA

  • Türhöhe 86 cm
  • Eigengewicht 295.456 kg
  • Höchstzulässiges Gesamtgewicht 435.456 kg
  • Frachtraumvolumen 858,30 m³

Airbus A320 von Airbus S.A.S, Frankreich (Tochtergesellschaft von EADS)

  • Türhöhe 117 cm
  • Eigengewicht 286.000 kg
  • Höchstzulässiges Gesamtgewicht 590.000 kg
  • Frachtraumvolumen 749,69 m³

Airbus A380-800F von Airbus S.A.S, Frankreich (Tochtergesellschaft von EADS)

  • Türhöhe 163 cm
  • Eigengewicht 286.000 kg
  • Höchstzulässiges Gesamtgewicht 590.000 kg
  • Frachtraumvolumen 749,69 m³

INCOTERMS 2010 IM ÜBERBLICK

Die Incoterms® 2010 entsprechen in ihrer Struktur und Einteilung den Incoterms 2000. Gegenüber den Incoterms 2000 wurde die Anzahl der neuen Klauseln von 13 auf elf reduziert.

EXW - Ex Works/Ab Werk
FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer
FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff
FOB - Free On Board/Frei an Bord
CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht
CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht
CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei
CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert
DAP - Delivered At Place/ Geliefert benannter Ort
DAT - Delivered At Terminal /Geliefert Terminal
DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt

Die einzelnen Klauseln

E-Gruppe
Bei der einzigen Klausel der E-Gruppe gehen Kosten und Risiken ab der Bereitstellung der Ware am benannten Ort auf den Käufer über.

EXW - Ex Works/Ab Werk … benannter Ort
Sie enthält die Mindestverpflichtung des Verkäufers. Er muss die Ware lediglich am benannten Ort zur Abholung bereitstellen. Dem Verkäufer entstehen also keine Transportkosten. Die Ware muss nicht verladen oder zur Ausfuhr frei gemacht werden, sondern lediglich verpackt und gekennzeichnet sein.

Die EXW- Klausel ist aus folgenden Gründen nur mit Bedacht anzuwenden: Verlädt der Verkäufer die Ware, geschieht dies auf Gefahr und Kosten des Käufers. Soll aus praktischen Gesichtspunkten die Verladung vom Verkäufer übernommen werden, ist es besser die FCA-Klausel anzuwenden.
Soweit es aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Exportland nur den Exporteuren gestattet ist, Ausfuhrgenehmigungen zu beantragen, ist die EXW-Klausel aus Sicht des Käufers völlig ungeeignet.
EXW verpflichtet den Käufer nur eingeschränkt, gegenüber dem Verkäufer unter Umständen benötigte Informationen hinsichtlich der Ausfuhr der Ware zur Verfügung zu stellen. Dies ist bei EXW gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen.

F-Gruppe
Innerhalb der F-Gruppe trägt der Käufer die Kosten des Haupttransports. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransportes auf ihn über.

FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer … benannter Übergabeort
Der Verkäufer muss die Ware zu dem vom Käufer bestimmten Lieferort bringen. Der Verkäufer sorgt auf seine Kosten für Verpackung, Warenprüfung und Freimachung der Ware zur Ausfuhr. Abhängig vom ausgewählten Ort der Lieferung muss der Verkäufer außerdem beladen. Für den Haupttransport, die Durchfuhr und die Einfuhr ist der Käufer verantwortlich. Die Klausel ist für alle Transportarten verwendbar. Sie eignet sich sehr gut für den Container-Transport.

FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff … benannter Verschiffungshafen
Der Verkäufer muss die Ware auf seine Kosten verpacken, zu dem vom Käufer benannten Verschiffungshafen verbringen und zur Ausfuhr freimachen. Die Lieferung ist erfolgt, wenn die Ware längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar.

FOB - Free On Board/Frei an Bord … benannter Verschiffungshafen
Der Verkäufer muss die Ware auf seine Kosten verpacken, zu dem vom Käufer benannten Verschiffungshafen verbringen und zur Ausfuhr freimachen. Die Lieferung ist erfolgt, wenn die Ware längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar.

C-Gruppe
Als gemeinsames Kennzeichen der C-Gruppe hat der Verkäufer zwar den Haupttransport auf eigene Kosten zu tragen, die Gefahr geht jedoch bereits mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransports auf den Käufer über

CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht … benannter Bestimmungshafen
Der Verkäufer liefert, wenn die Ware an Bord des Schiffes gebracht ist. Er trägt zudem die Kosten und die Fracht, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern. Der Verkäufer hat außerdem die Ware auf eigene Kosten zu verpacken und zur Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar. Sie eignet sich nicht für den Containertransport, bei dem die Übergabe an den Frachtführer schon stattfindet bevor sich die Ware auf dem Schiff befindet. In diesem Fall ist CPT anzuwenden.

CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht … benannter Bestimmungshafen
Der Verkäufer liefert, wenn die Ware an Bord des Schiffes gebracht ist. Der Verkäufer trägt außerdem die Kosten und die Fracht, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern. Zusätzlich hat er den Transportversicherungsvertrag (nur mit Mindestdeckung) auf eigene Kosten abzuschließen. Der Verkäufer hat zudem die Ware auf eigene Kosten zu verpacken und zur Ausfuhr freizumachen. Auch diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar und für den Container-Transport in der Regel nicht geeignet. Für letzteres ist CIP anzuwenden.

CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei … benannter Bestimmungsort
Der Verkäufer muss die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefern. Zusätzlich hat er die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Weiter hat er die Ware zu verpacken und zur Ausfuhr freizumachen. Die Klausel ist für alle Transportarten anwendbar.

CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert … benannter Bestimmungsort.
Der Verkäufer muss die Ware dem von ihm benannten Frachtführer liefern. Zusätzlich hat er die Frachtkosten zu übernehmen, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungsort zu befördern. Außerdem hat er den Transportversicherungsvertrag (wieder nur mit Mindestdeckung) auf seine Kosten abzuschließen. Die CIP-Klausel verpflichtet den Verkäufer außerdem zur Verpackung und zur Freimachung der Ausfuhr. Die Klausel ist ebenfalls für alle Transportarten anwendbar.

D-Gruppe
Bei den D-Klauseln trägt der Verkäufer alle Kosten und Risiken bis zum Eintreffen der Ware an dem benannten Bestimmungsort.

DAP - Delivered At Place/ Geliefert benannter Ort … benannter Ort
Der Verkäufer muss dem Käufer die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am Bestimmungsort zur Verfügung stellen. Er hat die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, die Ware zur Einfuhr freizumachen. Die Klausel ist für alle Transportarten anwendbar und eignet sich insbesondere auch dann, wenn mehrere Transportmittel innerhalb eines Warentransports zum Einsatz kommen.

DAT - Delivered At Terminal /Geliefert Terminal …benanntes Terminal im Bestimmungshafen oder am Bestimmungsort
Geliefert Terminal bedeutet, dass der Verkäufer seiner Verpflichtung nachkommt, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und dem Käufer an dem benannten Terminal im Bestimmungshafen oder am Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer hat die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, die Ware zur Einfuhr freizumachen. Der Verkäufer hat alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum benannten Terminal im Bestimmungshafen oder am Bestimmungsort einschließlich der Entladekosten zu tragen. Die Klausel ist für alle Transportarten anwendbar und eignet sich auch, wenn mehrere Transportmittel innerhalb eines Warentransports zum Einsatz kommen.

DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt … benannter Bestimmungsort
DDP beinhaltet die Maximalverpflichtung des Verkäufers. Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr und auch zur Einfuhr freimachen und am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefern. Der Verkäufer trägt alle Kosten und auch die Gefahr bis zum Eintreffen der Ware an dem benannten Bestimmungsort.

Die wichtigsten Neuerungen durch die Fassung 2010
Die aktualisierte Fassung der Incoterms enthält einige Anpassungen und Änderungen.

  • Reduzierung der Klauseln von 13 auf elf
  • DAF, DES, DEQ und DDU existieren in der neuen Fassung nicht mehr; sie wurden durch DAP und DAT ersetzt
  • Nach der neuen DAP-Klausel hat der Verkäufer seine Verpflichtung erfüllt, wenn dem Käufer die Ware auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. DAP ist für jede Transportart anwendbar.
  • Nach der neuen DAT-Klausel hat der Verkäufer seine Verpflichtung erfüllt, wenn die Ware dem Käufer im Terminal des vereinbarten Bestimmungshafens oder -orts entladen zur Verfügung gestellt wird. DAT ist ebenfalls für jede Transportart anwendbar.
  • Bei FOB, CFR und CIF wurde der Gefahrenübergang neu definiert: Die Gefahr geht nun auf den Käufer über, wenn die Ware an Bord des Schiffes gelangt ist, also auf dem Schiff abgesetzt wurde. Der problematische Gefahrübergang der Schiffsreling existiert somit nicht mehr.
  • Die elektronische Kommunikation ist der Kommunikation in Papierform gleichgestellt.
  • Der Bereich sicherheitsrelevanter Informationen ist von den neuen Regelungen umfasst.
  • Es wird formal anerkannt und klargestellt, dass die Klauseln sowohl für internationale als auch für nationale Kaufverträge anwendbar sind.